Wichtiger Hinweis:
In meiner Praxis werden keine Tiere behandelt, Tiere mitzuführen ist in der Praxis auch für Besucher nicht zulässig.
Gerne mache ich Hausbesuche, um das Tier in seiner gewohnten Umgebung kennenzulernen und mir einen Eindruck zum Charakter und den Beschwerden Ihres Vierbeiners zu verschaffen. Eine weiterführende Behandlung kann dann durchaus auch am Telefon erfolgen.
Hier noch eine Anmerkung, auch wenn ich den Titel Tierheilpraktiker ausdrücklich nicht führe:
„Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die – ohne Arzt zu sein – bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i. S. von § 3 UWG zu beanstanden. Eine etwaige Fehlvorstellung nicht zu vernachlässigender Teile des Verkehrs über das Erfordernis einer – nicht bestehenden – staatlichen Erlaubnispflicht ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung als nicht schützenswert anzusehen.“
( Urteil des BGH, vom 22. April 1999 - I ZR 108/97 )
Ein Tierheilpraktiker ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei. Er kann eine Behandlung ablehnen, z. B. wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter besteht. Tierheilpraktiker unterliegen als Laien den Beschränkungen des Arzneimittelrechts und des Tierschutzes. Sie können keine rezeptpflichtigen Arzneimittel einsetzen oder rezeptieren und keine Impfungen vornehmen.
( Quelle: Wikipedia, 12.06.2018 )